Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.

Die Kennzeichnung erfolgt mittels einer feuerfesten Aluminiumplakette in der Name und Adresse des Eigentümers eingestanzt werden müssen.

Weitere Infos.

Da es sich um eine Verordnung des Luftfahrtbundesamtes handelt, ist der Vorstand verantwortlich für die Durchsetzung. Das bedeutet, dass ab dem 01.10.2017 kein ungekennzeichnetes Flugzeug mehr starten darf.

 

Wörtlich heißt es in der Verordnung:


„(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“

Was bedeutet „feuerfest“?
Eine genaue Definition dazu, bei wie viel Grad Celsius und über welchen Zeitraum das Schild ein potenzielles Feuer überleben muss, gibt es nicht. Mit „feuerfest“ soll hierbei ausgedrückt werden, dass das Bekleben mit leicht brennbaren Materialien wie Papier-, Papp- oder Plastikaufklebern nicht konform ist. Sicherlich ist es richtig, dass bei dauerhaften hohen Temperaturen auch Aluminium-Schilder irgendwann nicht mehr der Hitze standhalten können. Für die im Modellflugbetrieb üblichen Feuerquellen sind beispielsweise die im DMFV-Shop angebotenen Aluminium-Schilder jedoch absolut ausreichend. 

Was bedeutet „dauerhafte Anbringung“?
Das Schild muss so fest mit dem Modell verbunden sein, dass es nicht von alleine abfallen kann. Auch muss es so angebracht sein, dass es nicht ohne Weiteres abgenommen und an einem anderen Modell montiert werden kann. Die Befestigung mit Klettband erfüllt diese Anforderung beispielsweise nicht. Mögliche Befestigungsmethoden sind Schrauben, Nieten, geeigneter Kleber oder starke doppelseitige Klebepads. Das Ganze muss jeweils so ausgeführt sein, dass der Untergrund das Schild auch hält. Nieten in Balsaholz sind daher genauso ungeeignet wie ein Klebepad auf einem verölten Rumpf. Für die Befestigungsmethode selbst gilt nicht die Auflage, dass sie feuerfest sein muss.