Modellflugvereinigung

Lengede e.V. 1973

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Flugordnung

(Auszug aus der Geschäftsordnung)

 

 

7. An-und Abfahrt

  1. Für Mitglieder und Gäste gibt es nur einen An-und Abfahrtsweg zum Flugplatz. Es handelt sich hierbei um den asphaltierten Feldweg der in Klein-Lafferde an der ehemaligen Tankstelle von der Kreisstraße "Münstedter Weg" abzweigt. („Liedinger Weg“)

  2. Bei der Benutzung des Weges haben alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge Vorrang und dürfen in keiner Weise behindert werden.

  3. Die Fahrgeschwindigkeit ist der Situation anzupassen, darf jedoch nicht mehr als 30 km/h betragen. Jeder sollte seine Geschwindigkeit so bemessen, dass ein Aufwirbeln des Straßenstaubs weitgehend vermieden wird.

 

8. Organisatorische Maßnahmen am Flugplatz

  1. Die Fahrzeuge werden in dem von West nach Ost verlaufenden Feldweg, vom Windsack ab, in westlicher Richtung so abgestellt, dass die weitere Durchfahrt nicht versperrt wird (13 Pkw linke Seite , 4 Pkw rechte Seite).

  2. Der Platz zum Abstellen der Flugmodelle  befindet sich hinter dem Geräteschuppen.

  3. Der Flugplatz darf nicht von Kraftfahrzeugen  befahren werden.

 

9. Maßnahmen zur Sicherheit am Flugplatz

  1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gestört werden.

  2. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder Ausbildung in "Erster Hilfe" teilgenommen hat. Hierüber ist ein Nachweis gemäß §19 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung, bzw. §126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal  (LuftPersV) zu führen.

  3. Die Weisungen des Flugleiters oder Tagesflugleiter sind in jedem Fall zu befolgen.

  4. Es dürfen maximal drei Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden.

  5. Bei Flugbetrieb hat jeder Pilot das Recht auch einzeln zu fliegen. Bei Einigkeit können auch drei Piloten gleichzeitig fliegen. In diesem Fall müssen die Piloten auf einer Stelle zusammenstehen. Dieser Platz befindet sich am Ende der neuen Hecke. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb ab dem vierten Modell ist ein Flugleiter erforderlich. Er hat den Flugbetrieb zu überwachen und ggf. ordnend einzugreifen. Er hat ein Modellflugbuch zu führen, in dass er die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters, sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes einzutragen hat. Während der Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Heli-Piloten fliegen grundsätzlich einzeln. Piloten die einzeln fliegen sollten in einem zeitlichen Rahmen von 20 min. bleiben.

  6. Flugzeuge mit Verbrennungsmotor müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer ausgerüstet sein, der dem jeweils neuesten Stand der Technik entsprechen muss. Die maximale Schallemission darf 82 dBA nicht überschreiten. Es besteht eine Nachweispflicht durch den  Lärmpass. Die Messung und Dokumentation erfolgt nach aktueller DMFV-Vorgabe.

  7. Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von  Personen und Hindernissen sein.

  8. Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges vom steuernden Piloten beobachtet werden. Es gelten die Ausweichregeln  § 13 der Luft VO. Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen des Flugverbotssektors (siehe Karte) und von Personen und Maschinen auf den Feldern ist untersagt.

  9. Dort wo die Modelle abgestellt sind, dürfen keine Modellmotoren laufen. Zum Abflug vorbereitet werden Verbrennungsmotor-Modelle ausschließlich auf den 3 Sicherungsplätzen mit Feststellmittel, mit dem Motor zum Zaun gerichtet. Gleiches gilt auch für Probeläufe. Heli mit Verbrennungsmotoren werden auf dem linken Helitisch vorbereitet und der Motor erst auf dem Heli-Platz gestartet. Alle Helis werden nur noch vom Heli-Platz gestartet und gelandet.

  10. Vor der Inbetriebnahme der Fernsteueranlage ist der Pilot verpflichtet zu überprüfen, ob sein Kanal noch frei ist. Sein Sender muss mit einer vorgeschriebenen Kanalkennzeichnung versehen sein. Das gilt nicht für Besitzer einer 2,4 GHz-Anlage.

  11. Jeder muss sich beim Fliegen so verhalten, dass er seine Kameraden nicht behindert, sowie evtl. anwesende Zuschauer nicht gefährdet. Jedes Mitglied, das seinen Sender in Betrieb nimmt, obwohl  sein Kanal bereits besetzt ist, kommt für den dadurch entstehenden Schaden auf.

  12. Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Bestimmungen der Bundesnetzagentur und deren Verfügungen entsprechen. Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Betrieb unverzüglich einzustellen.
  13. Starts und Landungen müssen deutlich angekündigt werden.

  14. Die Start und Landebahn darf während des Flugbetriebes nur von einem Piloten betreten werden. Die anderen schon fliegenden Piloten halten sich außerhalb der  Start- und Landebahn auf.

  15. Jeder Pilot hat dafür zu sorgen dass er im ausliegenden Modellflugbuch für den Tag seines Fluges eingetragen ist. Am Ende eines jeden Flugtages hat der letzte Pilot die Feststellgeräte wieder im Geräteschuppen zu deponieren.

 

10. Verhalten bei Außenlandungen

  1. Bei Landungen außerhalb des Flugplatzes hat jeder Pilot darauf zu achten, dass er auf den bestellten Ackerflächen keine Schäden durch unsachgemäßes Überschreiten der Feldfrüchte verursacht. In der Regel begibt sich der Pilot dazu allein zu seinem Modell.

  2. Bei Flugzeugabstürzen auf den angrenzenden Feldern werden sämtliche Trümmer beseitigt. Dazu betritt möglichst nur der Pilot das Feld.

  3. Sind Suchaktionen für abgestürzte Modelle notwendig, so wird von den Mitgliedern eine geordnete Aktion durchgeführt, die gewährleistet, dass so wenig Schaden wie irgendwie möglich an den Feldfrüchten angerichtet wird (Beispiel: mehrere Mitglieder gehen in Abständen an den Reihen eines Getreidefeldes entlang).

  4. Der Eintrag ins Flugbuch ist vorgeschrieben. Bei einem Schaden muss eine Meldung an den Geschädigten und die Versicherung erfolgen.

 

11. Gastflieger

  1. Gastflieger müssen sich vor einem Besuch auf unserem Modellflugplatz beim Vorstand anmelden.

  2. Ein Gastflieger ist flugberechtigt, wenn das vereinseigene Flugaufkommen dies zulässt, wenn seine Frequenzkennzeichnung am Sender vorhanden ist und mindestens ein erwachsenes Mitglied des Vereins am Flugplatz anwesend ist.

  3. Jeder Gastflieger ist vor Beginn des Fluges über die bestehenden Regeln zu  unterrichten und unterliegt der Flugordnung (Geschäftsordnung 7-11). Eine gültige, ausreichende Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Bei Modellen mit Verbrennungsmotor ist ein Lärmpass vorzulegen.

  4. In Zweifelsfällen obliegt die Entscheidung wer als Gastflieger zugelassen ist dem Flugleiter oder Tagesflugleiter.

  5. Vom Gastflieger kann eine Tagesgebühr von 2,50 € erhoben werden.

  6. Ein Gastflieger, der die Aufstiegsgenehmigung des MFV-Lengede nutzt, ist im Flugleiterbuch als Tagesmitglied einzutragen (Name und Anschrift).

  7. Personen, die ohne Erlaubnis den Flugplatz benutzen, können nicht als Gastflieger zugelassen werden. Eine spätere Mitgliedschaft wird nicht befürwortet. Im Wiederholungsfall erstattet der Verein Anzeige. 

 

 

 

gez. Der Vorstand

 

 

 

 

 

 

3. Mitgliedschaft, Beendigung der Mitgliedschaft

 

1.     Die Zahl der Mitglieder wird vom Vorstand anhand der Kapazität des Flugplatzes festgelegt.

 

2.     Potenzielle Mitglieder aus der Gemeinde Lengede werden grundsätzlich aufgenommen.

 

3.     Personen die Mitglied werden wollen, haben unter Verwendung des beim Verein erhältlichen Vordruckes einen entsprechenden Aufnahmeantrag an den Vorstand zu richten (siehe Formular in www.mfv-lengede.de)

 

4.     Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme oder Ablehnung des Antragstellers / Antragstellerin. Der Beschluss wird schriftlich mitgeteilt.

 

5.     Jedes freiwillige Ausscheiden aus dem Verein ist dem Vorstand bis zum 15. eines Monats schriftlich mitzuteilen. Zuviel gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Verpflichtungen gegenüber dem Verein müssen im Zeitpunkt des Austrittes erfüllt sein. Falls zugleich eine Kündigung der Mitgliedschaft im DMFV erfolgen soll / muss, muss die entsprechende Erklärung dem Verein bis zum 30. September zugegangen sein.

 

6.     Jedes Mitglied, das durch sein Verhalten oder durch Nichtbeachtung der bestehenden Regeln dem Vereinsansehen schadet, kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Die eingegangenen Verpflichtungen müssen bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses eingehalten werden.